Rechtssicherheit in der Kaltakquise entscheidet sich nicht an einer Checkliste, sondern an einem sauber dokumentierten Prozess im Alltag.
Rechtssicherheit in der Kaltakquise entscheidet sich nicht an einer Checkliste, sondern an einem sauber dokumentierten Prozess im Alltag.
Kaum ein Thema sorgt bei Vertriebsleitern für mehr Unsicherheit als die Frage, ob B2B Kaltakquise per Telefon überhaupt noch zulässig ist. Die kurze Antwort lautet ja, solange ein sogenanntes mutmaßliches Interesse besteht und bestimmte Regeln aus DSGVO und UWG eingehalten werden. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht im Gesetzestext, sondern in der sauberen Umsetzung im täglichen Geschäft.
Im B2B Bereich reicht anders als im Verbrauchergeschäft ein sachlicher Bezug zwischen Angebot und angesprochenem Unternehmen aus, damit ein Anruf zulässig ist. Ein Beispiel, ein Anbieter industrieller Automatisierungslösungen darf einen Produktionsleiter eines Maschinenbauunternehmens kontaktieren, weil ein naheliegendes fachliches Interesse angenommen werden kann. Entscheidend ist, dass dieser Bezug dokumentiert und im Gespräch selbst nachvollziehbar begründet wird.
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, einen solchen Prozess intern sauber aufzubauen und über Jahre konsistent zu pflegen. Ein spezialisierter Dienstleister bringt diesen Prozess bereits mit, inklusive Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation und regelmäßiger Kontrolle. Das reduziert das rechtliche Risiko spürbar, gerade bei einem hohen Anrufvolumen.
Bei „alivello“ ist die Einhaltung von DSGVO und UWG fester Bestandteil jedes Projekts, von der Auswahl der Zielkontakte über die Gesprächsführung bis zur Verwaltung von Opt out Listen. Wir agieren dabei klar als Auftragsverarbeiter für unsere Kunden und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, die unsere Mitwirkungspflicht verlangen. Mehr zu unserem Vorgehen in der Kaltakquise findet ihr auf unserer Seite zur Kaltakquise & DSGVO sowie den Leistungen zu Telesales sowie bei der Leadgenerierung.
Ist Kaltakquise per Telefon im B2B Bereich überhaupt erlaubt?
Ja, solange ein mutmaßliches Interesse zwischen Angebot und angesprochenem Unternehmen besteht und der Kontakt nicht zuvor der Ansprache widersprochen hat.
Was passiert, wenn ein Unternehmen widerspricht?
Der Kontakt wird sofort in eine Opt out Liste aufgenommen und dauerhaft von weiterer Ansprache ausgeschlossen, unabhängig vom eingesetzten Kanal.
Wer haftet, wenn ein Dienstleister die Kaltakquise übernimmt?
Der Dienstleister agiert in der Regel als Auftragsverarbeiter auf Basis eines entsprechenden Vertrags, die Verantwortung und ein sauberer Nachweis der Prozesse liegen dabei klar geregelt bei beiden Seiten.
Rechtssichere Kaltakquise ist kein einmaliges Häkchen, sondern ein gelebter, dokumentierter Prozess. Wer diesen Prozess nicht selbst aufbauen möchte, findet in einem erfahrenen Partner die schnellere und risikoärmere Lösung.