DSGVO und UWG in der B2B Kaltakquise richtig umsetzen

Rechtssicherheit in der Kaltakquise entscheidet sich nicht an einer Checkliste, sondern an einem sauber dokumentierten Prozess im Alltag.

Kaum ein Thema sorgt bei Vertriebsleitern für mehr Unsicherheit als die Frage, ob B2B Kaltakquise per Telefon überhaupt noch zulässig ist. Die kurze Antwort lautet ja, solange ein sogenanntes mutmaßliches Interesse besteht und bestimmte Regeln aus DSGVO und UWG eingehalten werden. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht im Gesetzestext, sondern in der sauberen Umsetzung im täglichen Geschäft.

Was mutmaßliches Interesse in der Kaltakquise Praxis bedeutet

Im B2B Bereich reicht anders als im Verbrauchergeschäft ein sachlicher Bezug zwischen Angebot und angesprochenem Unternehmen aus, damit ein Anruf zulässig ist. Ein Beispiel, ein Anbieter industrieller Automatisierungslösungen darf einen Produktionsleiter eines Maschinenbauunternehmens kontaktieren, weil ein naheliegendes fachliches Interesse angenommen werden kann. Entscheidend ist, dass dieser Bezug dokumentiert und im Gespräch selbst nachvollziehbar begründet wird.

Die drei Bausteine eines sauberen Compliance Prozesses

  1. Dokumentation der Kontaktauswahl, warum wurde genau dieses Unternehmen und diese Person kontaktiert
  2. Ein gepflegter Opt out Prozess, jede Ablehnung wird zuverlässig erfasst und dauerhaft berücksichtigt
  3. Klare Vertragsverhältnisse, insbesondere die Rolle als Auftragsverarbeiter, wenn ein Dienstleister im Namen eines Unternehmens tätig wird

Warum das für die Entscheidung Inhouse oder Dienstleister zählt

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, einen solchen Prozess intern sauber aufzubauen und über Jahre konsistent zu pflegen. Ein spezialisierter Dienstleister bringt diesen Prozess bereits mit, inklusive Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation und regelmäßiger Kontrolle. Das reduziert das rechtliche Risiko spürbar, gerade bei einem hohen Anrufvolumen.

Wie Compliance im Alltag lebt

Bei ist die Einhaltung von DSGVO und UWG fester Bestandteil jedes Projekts, von der Auswahl der Zielkontakte über die Gesprächsführung bis zur Verwaltung von Opt out Listen. Wir agieren dabei klar als Auftragsverarbeiter für unsere Kunden und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, die unsere Mitwirkungspflicht verlangen. Mehr zu unserem Vorgehen in der Kaltakquise findet ihr auf unserer Seite zur Kaltakquise & DSGVO sowie den Leistungen zu  Telesales sowie bei der Leadgenerierung.

FAQ, häufige Fragen zu DSGVO und UWG in der B2B Akquise

Ist Kaltakquise per Telefon im B2B Bereich überhaupt erlaubt?

Ja, solange ein mutmaßliches Interesse zwischen Angebot und angesprochenem Unternehmen besteht und der Kontakt nicht zuvor der Ansprache widersprochen hat.

Was passiert, wenn ein Unternehmen widerspricht?

Der Kontakt wird sofort in eine Opt out Liste aufgenommen und dauerhaft von weiterer Ansprache ausgeschlossen, unabhängig vom eingesetzten Kanal.

Wer haftet, wenn ein Dienstleister die Kaltakquise übernimmt?

Der Dienstleister agiert in der Regel als Auftragsverarbeiter auf Basis eines entsprechenden Vertrags, die Verantwortung und ein sauberer Nachweis der Prozesse liegen dabei klar geregelt bei beiden Seiten.

Rechtssichere Kaltakquise ist kein einmaliges Häkchen, sondern ein gelebter, dokumentierter Prozess. Wer diesen Prozess nicht selbst aufbauen möchte, findet in einem erfahrenen Partner die schnellere und risikoärmere Lösung.

Wie können wir auch Ihre Vertriebsmaßnahmen unterstützen?

Lassen Sie uns in einem ersten Telefonat über Ihre Möglichkeiten zur Vertriebsoptimierung sprechen und evaluieren, wie genau wir Sie dabei unterstützen können.

Ihr Daniel van Lierop
Geschäftsführer

Telefon: +49 6203 4016150

Daniel van Lierop
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